Löbliche Bruderschaft sant Wendels zu Reutlingen

Reilinger Wendelinsbruderschaft von 1451

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Eine Pfarrei ohne eigenen Pfarrer

Die kirchenrechtlich zur Diözese Speyer gehörende Pfarrgemeinde im kurpfälzischen Reilingen teilte im 16. Jahrhundert das Schicksal vieler Gemeinden, denn die Landesherren in Heidelberg wechselten immer wieder die Religion - und damit auch das ganze Volk. Die Kirchen wurden zu dieser Zeit den Reformierten zugesprochen, die katholischen Pfarreien und Klöster aufgelöst.

Erst 1698 wurde den Katholiken wieder das Recht auf Mitbenutzung aller reformierten Kirchen verliehen. Das entsprechende Dekret wurde aber unter dem Druck des Reiches durch die Kurpfälzische Religionsdeklaration vom 21. November 1705 wieder ersetzt. Diese bestimmte, dass Kirchen und Pfründe zukünftig zu teilen seien. In Orten mit zwei Kirchen fiel eine den Katholiken zu, große Bauten wurden durch Mauern zu sog. Simultankirchen geteilt. Im übrigen durften die Katholiken unter sieben Kirchen zwei zum ausschließlichen Gebrauch wählen, die anderen fielen den Reformierten zu.

Im Zuge dieser Teilung wurde die Kirche in Reilingen den Protestanten zugesprochen, während die Kirche in Hockenheim den Katholiken verblieb. Die Wendelinspfarrei war damit wieder zu einer Filiale der benachbarten Georgspfarrei geworden. In einer Eingabe vom 21. Mai 1738 an den Kurfürsten der Pfalz suchten die 212 Katholiken in 41 Familien darum nach, wieder einen eigenen Sonn- und Feiertagsgottesdienst in Reilingen abhalten zu dürfen.

Die dazu gehörte geistliche Administration in Heidelberg machte dagegen am 11. Juni des gleichen Jahres geltend, "daß, da bekanntlich in anderen purkatholischen Orten und Ländern das sämtliche Kirchenspiel, so öfters in zehn und mehr Gemeinden bestehet und welch ein, zwei und mehr Stunden voneinander entlegen, die Mutterkirch frequentieren und sich mit einem Pfarrer vergnügen lassen müssen, man um da weniger sehen könne, daß, da besagte Gemeinde Reylingen nur eine halbe Stunde von Hockenheim und nicht viel weither von Schwetzingen und Walldorff entlegen, es vonnöthen sey, einen eigenen Pfarrer dorthin anzuordnen".

Die Pfarrgemeinde gab sich mit dieser Antwort aber nicht zufrieden und schickte immer wieder neue Bittschriften an den Kurfürsten in Heidelberg und den Speyerer Fürstbischof nach Udenheim [Philippsburg]. Dem bischöfliche Ordinariat in Speyer gelang es 1743 nach zahllosen diplomatischen Verhandlungen, für Reilingen "die Concession, in der unter dem Rathaus erfindlichen alten Capell sacra administriren zu lassen". Dafür mussten die Reilinger sich schriftlich verpflichten, "die benöthigte paramenten, vasa sacra, hostien, Meßwein und dergleichen auf unsere Kösten jeder zeith anzuschaffen, nicht weniger die Capell in guthem Stand zu erhalten und allenfalls auch repariren zu lassen, forth dieserthalben ein hochwürdiges Vicariat im geringsten nicht zu behelligen, mit dem ferneren Zusatz, daß uns wider dieses unser gethanes offertum kein Vorwandt, wie der auch immer nahmen haben möge, helfen oder zu gutem kommen solle, alles getreulich und sonder gefährde".

Es wurde der Wendelinspfarrei weiter zur Auflage gemacht, den Hockenheimer Pfarrer Baumann, der für die Pastoration der Katholiken in Reilingen 30 Gulden aus der Mannheimer Kollektur bezog, zum Verzicht hierauf zu veranlassen. Dieser weigerte sich jedoch, das geforderte Salär abzugeben. Die Reilinger fühlten sich wieder in die Zeiten vor 1498 zurückversetzt, als es ebenfalls mit den Hockenheimer Pfarrern Streit darüber gab, wem nun das Opfergeld und Teile der Erträge aus den Pfarrpfründen zustehe. Um einen erneuten Eklat zu vermeiden, teilten die Reilinger mit, "dicendo, es wäre ja genug, daß er uns bey unstäthem und kaltem Wetter Erlaubniß gebete, zu Hause zu bleiben undt eine gute Meinung zu machen".

Als eine Reaktion des Hockenheimer Pfarrers ausblieb, bat die Reilinger Gemeinde die zuständige "hochwohllöblich excellente Geistlich Administration zu Speier", dass dem Pfarrer Baumann "die 30 fl. Krankengeldt, welche demselben zeither ganz ohnmeritirter Ding verreichet worden, abgenohmen werde". Am 27. Juli 1744 verfügte die Geistliche Administration schließlich, diese 30 Gulden einzubehalten und zusammen mit weiteren 50 Gulden den Kapuzinern in Waghäusel zuzuweisen. Dafür musste ein Ordensgeistlicher regelmäßig den Gottesdienst in Reilingen abhalten.

Bereits vier Jahre später beschwerte sich aber auch das Kloster über die "gar zu geringe Vergütung, zumal auch der Schultheiß mit Tode abgegangen ist, wo man gehabet stets freie Kost". Trotzdem scheint die Pastoration durch die Kapuziner noch bis 1762 gedauert zu haben. Die Gemeinde Reilingen suchte zu diesem Zeitpunkt nämlich darum nach, dass dem Pfarrer von Hockenheim eine Vergütung zur "Haltung eines Kaplans" gegeben werde, der dann die Seelsorge von Reilingen ausüben solle.

Das Bischöfliche Ordinariat zu Bruchsal verfügte am 16. März 1763, "obzwar ein zeitlicher catholischer Pfarrer zu Hockenheim nach dem Besoldungsreglement de ao. 1709 die parochialia in erwähnthem Orth Reylingen umb 30 fl. nebst 12 fl. Kirchenutensilien zu verrichten schuldig sey, man ihm gleichwohlen wegen dieser Verrichtung die den PP. capucinis zu Waghäusel desfalls von der Kollektur Mannheim jährlich abgegeben wordenen 80 fl. ebenfalls alldorten anweisen wolle".

Obwohl noch immer als Filialort von Hockenheim geführt, hatte die Reilinger Wendelinspfarrei jetzt wenigstens wieder einen eigenen Kaplan, der die Gottesdienste in der alten Kapelle unterhalb des Rathauses abhielt.

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Ein beschwerlicher Weg zur erneuten Unabhängigkeit