| | Immer im Streit mit der Mutterpfarrei
Ein Blick in die frühen Geschichtsquellen verdeutlicht, dass Reilingen zunächst zur Georgspfarrei in Hockenheim gehörte und am Ort keine Gottesdienste stattfanden. Während die "ecclesia parochialis in Hochekein, Spirensis diocesis" bereits 1364 zum ersten Mal schriftlich bezeugt wird, findet ein Kapellenbau in Reilingen erst Mitte des 15. Jahrhunderts in den Akten eine Erwähnung. In "Moßpach [Mosbach] uff Donnerstag nach sant Peterstag anno dom. 1446" verfasste Pfalzgraf Otto eigenhändig einen Brief, der sich mit "unsers dorffleins Reutlingen, by Wersaw gelegen", beschäftige, wo "ein neu Kapell in Ere sant Wendels des heyligen beichtigers geweyhet werden soll". Er legte dabei fest, dass der "pferher [Pfarrer] zu Hockenheim unseren armen luten [Leuten] zu Reutling [Reilingen] alle wochen eine meß zu ewigen tagen in der obgenannten Kapellen oder in unserem schloß wersaw, so man das begert, lesen soll". Nach dem weiteren Wortlaut der Urkunde sollte dies wöchentlich an den Werktagen geschehen. Dafür erhielt der Pfarrer jährlich vier Gulden und nach dem Gottesdienst ein Mittagsmahl im Wersawer Schloß [Burg Wersau]. Interessant ist ein Eintrag aus dem Jahre 1451, der bereits von einer Pfarrkirche St. Wendelin berichtet: "ecclesia parochialis Sancti Wendalini confessoris in Ruttlingen Spirensis dyocesis". Worauf sich dieser Eintrag genau bezieht, ist noch immer nicht bekannt. Sicher ist dagegen nur, dass schon kurze Zeit später Spannungen zwischen der Gemeinde Reilingen und dem Hockenheimer Pfarrer Hans Blanck auftraten. Grund dafür waren voneinander abweichende Wortlaute der Verträge über das Recht am Opferstockgeld der Kapelle zu Reilingen. Mit Vermittlung des Speyerer Bischofs Matthias und der Zustimmung des Pfalzgrafen Otto gelang 1473 eine gütliche Einigung. Die Reilinger verpflichteten sich, "zu ewigen Tagen die Capelle und Gezierten, es ei Meßgewand, Kelche, Tücher, nichts ausgenommen, was notdürftig ist, in guten Bau zu halten, ohne allen Schaden und Abbruch der Pfarrkirche, der unser gnädigster Herr von Speyer, ein Pastor und der Pfarrer ein Lehensherr ist". Außerdem wurde festgehalten, wieviel der Pfarrer von Hockenheim für eine wöchentliche Messe teils von der Gemeinde, teils vom Opferstockgeld zu erhalten hatte. Weitergehende Rechte standen ihm damit nicht mehr zu. Liest man aber zwischen den Zeilen weiterer Schriftstücke, muss man zu dem Ergebnis kommen, dass es einfach zu keinem Frieden zwischen Reilingen und der Hockenheimer Mutterpfarrei kommen wollte. Dies erkannte auch die kurpfälzische Vewaltung. Um endlich klare Verhältnisse zwischen den beiden Nachbardörfern zu schaffen, sorgte der jetzt regierende Pfalzgraf Philipp für eine Ablösung der WendelinsKirche von der Mutterkirche St. Georg. Zum Kirchweihfest 1498 wurde eine entsprechende Urkunde aufgesetzt, die dem Hockenheimer Pfarrer eine Entschädigung zusprach und das Gehalt des ersten Reilinger Pfarrers Georg Platz regelte. Die Gemeinde Reilingen musste sich zudem verpflichten, "die neue Pfarrkirche zu Reilingen an Bau und sonst mit allen geistlichen Gezierden ewiglich zu handhaben. So es not sein würde, eine neue Kirche zu bauen, ohne Erfordernis oder Hilfe des Patrons der Mutterkirche zu Hockenheim". Der neue Pfarrer übernahm von seinem Amtskollegen auch die Aufgabe, täglich eine Messe im Schloss Wersau zu lesen. Pfalzgraf Philipp hielt auch weiterhin seine schützende Hand über "mein Reutling", denn als die vorgesehenen Mittel zum Kirchenneubau nicht ausreichten, verschickte er 1500 einen Bittbrief, in welchem er bei Fürsten, geistlichen und weltlichen Regenten, allen Edlen und Amtleuten um eine Spende bat, "diweyl bis anher, um das sie ein weitten weg in ein ander dorff haben, by inen kein pfarr noch priester gewest, viel suemis am Kirchgang winters und sunst unwetters, auch anderen pfarrlichen rechten kaufs und an reichung der heyligen sacramente gescheen". Als schließlich die neue Kirche eingeweiht werden konnte, herrschte große Freude in dem kleinen Dorf an der unteren Kraich. Reilingen war endlich eine "alleinig Pfarre", eine selbständigen Pfarrgemeinde.
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